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Auszug aus der
ZDV (Zentrale Dienst Vorschriften)
der Bundeswehr:
ZDV 10/5 "Leben im Felde":
Ab einer Wassertiefe von 1.20 m hat der Soldat selbstständig
Schwimmbewegungen aufzunehmen. Die Grußpflicht entfällt.
Bei Einbruch der Nacht ist mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen.
Beim Erreichen der Baumkrone hat der Soldat
selbständig die
Kletterbewegungen einzustellen.
Ein toter Soldat hat viel von seiner
Gefährlichkeit verloren.
Hier
gibts noch mehr davon
Dank an Dirk
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